Sowohl die MiFID1) als auch die Durchführungsrichtlinie der Kommission2) sowie - in Umsetzung dieser sekundärrechtlichen Normen - das WAG 20073) differenzieren die Wohlverhaltenspflichten nach Kundenkategorien: geeignete Gegenpartei, professioneller Anleger (im WAG 2007: professioneller Kunde), Kleinanleger (im WAG 2007: Privatkunde). Dies wirft einige Auslegungsfragen auf, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen, ohne dass der Verfasser schon fertige Lösungen anbieten kann4).
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