Innovationen im Zahlungsverkehr haben zur Entwicklung zahlreicher neuer Dienstleistungen geführt, die sukzessive von besonderen Rechtsakten der Union erfasst wurden.1 Eine bereits länger bestehende2 Form des "digitalen Geldes"3 ist E-Geld, das in unterschiedlichen Formen vorkommen kann - zB als "PayPal-Guthaben",4 Prepaid-Karten5 oder "Treuepunkte".6 Im Detail sind allerdings noch einige Fragen zur Ausgabe von E-Geld und deren Abgrenzung von Einlagen und "einfachen" Zahlungskonten offen. Bislang hatte sich der EuGH mit der 2. E-Geld-RL (EMD II),7 die den regulatorischen Rahmen für die Ausgabe von E-Geld harmonisiert, im Wesentlichen nur in der Rs Paysera LT 8 zu befassen.9 Dazu kam in jüngster Zeit die E in der Rs ABC Projektai,10 die den beschränkten Stand der Rsp ergänzt und zahlreiche wichtige Klarstellungen enthält. Der Beitrag stellt das Urteil dar und setzt es in Bezug zur Diskussion im Schrifttum.
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