Aktuelles / Finanzmarktrecht

Kundmachung der FMA: Rechtswirksame Einbringung von Anbringen an die FMA

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit schriftlicher "Kundmachung"1 vom 22. 3. 2013 hat die FMA bekannt gegeben, dass sie ab sofort gem § 13 Abs 5 AVG außerhalb der Amtszeiten keine schriftlichen, telefonischen und mündlichen Anbringen mehr entgegennehme. Dies gelte auch für "elektronische Anbringen". Empfangsgeräte für Telefax und E-Mail sowie die ausschließlich für elektronische Übermittlungen eingerichteten webbasierten Applikationen der FMA ("Incoming-Plattform") seien zwar auch außerhalb der Geschäftszeiten empfangsbereit, sie würden aber nur während der Geschäftszeiten betreut.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/110

01.07.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).