Aktuelles / Versicherungsrecht

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Anpassung der Beträge

bearbeitet von Dr. Bernd Fletzberger

gemäß § 73f Abs 2 und 3 sowie Anlage D Abschnitt A Z 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (BGBl II 2006/499)

Aufgrund des Verweises in § 73f Abs 5 und Anlage D Abschnitt A Z 1 letzter Unterabsatz VAG auf die geltenden Schadens- und Lebensversicherungsrichtlinien sind die Erhöhungssätze der Mindestbeträge für den Garantiefonds sowie die Erhöhung der Schwellenwerte für Prämien- und Schadenindex in der Schadenversicherung an die Entwicklung des europäischen Index der Verbraucherpreise gekoppelt. Anpassungen erfolgen jedoch nur, wenn die Erhöhung des Index mindestens 5 % beträgt. Die erforderlichen Berechnungen obliegen der Kommission, die die angepassten Beträge dem Europäischen Parlament und dem Rat mitteilt. Mit dieser Kundmachung, im BGBl am 21. 12. 2006 veröffentlicht, hat der Bundesminister für Finanzen die Beträge für den Garantiefonds von Versicherungsunternehmen entsprechend angepasst.

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/16

20.03.2007
Heft 1/2007
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.