Aktuelles

Kundmachung über das Inkrafttreten des SFT-Vollzugsgesetzes im BGBl

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Am 2. 9. 2019 hat der BMF unter BGBl II 2019/267 gem § 14 Abs 2 des SFT-Vollzugsgesetzes BGBl I 2016/73 eine Kundmachung über das teilweise Inkrafttreten des SFT-Vollzugsgesetzes publiziert.

Die DelVO (EU) 2019/356 zur Ergänzung der VO (EU) 2015/2365 (Securities Financing Transactions Regulation - SFTR: VO über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften) durch technische Regulierungsstandards zur genauen Festlegung der an Transaktionsregister zu meldenden Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ist demnach am 11. 4. 2019 in Kraft getreten. Das BMF hat nunmehr gem § 14 Abs 2 SFT-VollzugsG bekannt gemacht, dass Verwaltungsstrafen gem § 3 SFT-VollzugsG von der FMA nur für Verstöße gegen Art 4 Abs 1 SFTR verhängt werden dürfen, die

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Artikel-Nr.
ZFR 2019/215

26.09.2019
Heft 9/2019