Am 2. 9. 2019 hat der BMF unter BGBl II 2019/267 gem § 14 Abs 2 des SFT-Vollzugsgesetzes BGBl I 2016/73 eine Kundmachung über das teilweise Inkrafttreten des SFT-Vollzugsgesetzes publiziert.
Die DelVO (EU) 2019/356 zur Ergänzung der VO (EU) 2015/2365 (Securities Financing Transactions Regulation - SFTR: VO über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften) durch technische Regulierungsstandards zur genauen Festlegung der an Transaktionsregister zu meldenden Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ist demnach am 11. 4. 2019 in Kraft getreten. Das BMF hat nunmehr gem § 14 Abs 2 SFT-VollzugsG bekannt gemacht, dass Verwaltungsstrafen gem § 3 SFT-VollzugsG von der FMA nur für Verstöße gegen Art 4 Abs 1 SFTR verhängt werden dürfen, die
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.