Literaturübersicht / Schuldrecht

Lassingleithner, Rücktritt vom Bauträgervertrag mangels fristgerechter Übergabe aufgrund "Corona", immolex 2020, 141.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Wenn der Bauträger nur aufgrund höherer Gewalt (nämlich aufgrund pandemiebedingter behördlicher Maßnahmen) mit dem Übergabetermin in Verzug gerät, kann der Kunde nach Ansicht des Autors zwar gem § 918 ABGB vom Bauträgervertrag zurücktreten. Bei der erforderlichen Nachfristsetzung sei jedoch auf das Hindernis Bedacht zu nehmen. Dem Bauträger müsse es faktisch möglich sein, die Leistung innerhalb der Frist nachzuholen. Im Fall einer längeren Pandemie erscheine allerdings eine absolute Grenze, ab der von der endgültigen Unmöglichkeit der Leistung ausgegangen wird, gerechtfertigt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2020/323

10.06.2020
Heft 10/2020