Hätten die Autoren mit der Zweitauflage ihres Buches so lange gebraucht wie der Rezensent mit dieser Beprechung, gäbe es die Zweitauflage bis heute nicht. Die Autoren seien deshalb um Nachsicht gebeten.
Rein äußerlich ist das Werk recht handlich. Es hat wenig Gewicht, passt in jeden Reisekoffer und kann überall hin mitgenommen werden, um auch fernab des Büros sicher zitieren zu können. Freilich in Zeiten des Internets ist darauf hinzuweisen, dass das Werk online zugänglich ist (springerlink.com). Allerdings bedarf es einer guten Internetverbindung, um nicht am Datenstau zu verzweifeln.
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Artikel-Nr.
ZfV 2011/1181
31.10.2011
Heft 5/2011
Autor/in

Foto: Beigestellt
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
Professor Constitutional and Administrative Law
Paris-Lodron University of Salzburg
Head of the Austrian Human Rights Institute
Österreichisches Institut für Menschenrechte ÖIM
Chair Expert Commission 2 of the Austrian Ombudsman Board
Kapitelgasse 5-7
A-5020 Salzburg
+43 (0)662 8044 – 3634
+43 (0)662 8044 – 303
Az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer ist Privatdozent am Fachbereich öffentliches Recht der juridischen Fakultät Salzburg. Er ist Leiter der Kommission 2 der Volksanwaltschaft (Bundesländer Oberösterreich und Salzburg). Im Datenschutzrecht hat er als wissenschaftlicher Leiter am interdisziplinären Forschungsprojekt „back me up“, das sich mit der Sicherung des persönlichen digitalen Erbes beschäftigt, mitgewirkt. Darüber hinaus ist er Autor und Vortragender zu zahlreichen Gebieten des öffentlichen Rechts, einschließlich des Europarechts.