Durch die MarktmissbrauchsVO (MAR)1 wurden erstmals ausdrücklich legitime Handlungen vom Insiderhandelsverbot ausgenommen. Diese knüpfen an die in der EuGH-Entscheidung Spector2 aufgestellte "Spector-Regel" an. Der vorliegende Beitrag stellt die einzelnen legitimen Handlungen des Art 9 MAR systematisch dar und versucht anhand von Spector und der bisherigen Literatur eine Unterscheidung zwischen legitimen Handlungen und verbotenem Insidergeschäft bei den einzelnen Fallgruppen vorzunehmen. Nicht nur aufgrund des verschärften Sanktionsregimes ist diese Unterscheidung für den Kapitalmarkt von großer Bedeutung.
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