Am 14. 9. 2021 hat die EBA ihre Leitlinien "für die Überwachung des Schwellenwertes und sonstiger Verfahrensaspekte bezüglich der Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunterneh-
mens gemäß Artikel 21b der RL 2013/36/EU"1 veröffentlicht. Anfang November 2021 folgte sodann die positive Compliance-Erklärung der FMA.
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