Aktuelles

Leitlinien der EBA über Sanierungspläne für Emittenten nach MiCAR: FMA fully compliant

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Die EBA hat entsprechend ihrem Mandat nach Art 46 Abs 6 MiCAR nach Konsultation mit der ESMA Leitlinien nach Art 16 EBA-VO "zur Spezifikation des Formats des Sanierungsplans und der Informationen, die ihn ihm gegeben werden", in Bezug auf Emittenten eines vermögenswertereferenzierten Tokens herauszugeben.1 Nach Art 55 UAbs 1 MiCAR gilt ua Art 46 MiCAR - und sohin auch das EBA-Mandat - entsprechend in Bezug auf Emittenten von E-Geld-Token.2

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/245

27.11.2024
Heft 11/2024