Anfang August hat die FMA eine "Intend-to comply-Erklärung in Bezug auf die Leitlinien der EBA "zur Erstellung und Führung von nationalen Verzeichnissen oder Registern von Kreditdienstleistern gemäß der Richtlinie (EU) 2021/2167" abgegeben. Die FMA gibt hierzu an, sie "intends to comply when necessary legislative or regulatory proceedings have been completed"
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