An 1. 1. 2019 ist die VO (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der RL 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der VO (EG) Nr 1060/2009 und (EU) Nr 648/2012 ("Verbriefungs-VO") europaweit in Kraft getreten.1 Mitte Mai hat nun die FMA Compliance-Erklärungen zu zwei bereits im Dezember 2018 veröffentlichten Leitlinien der EBA abgegeben, welche die in den Art 20-22, Art 24 und Art 26 der Verbriefungs-VO festgelegten Anforderungen für STS-Kriterien in Bezug auf die Kriterien Einfachheit, Standardisierung und Transparenz sowie für die Anforderungen auf Transaktions- und Programmebene für eine einheitliche Auslegung konkretisieren.
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