Die FMA hat mit Schreiben vom 20. 3. 2017 eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO zu den am 18. 1. 2017 von EBA in deutscher Sprache publizierten Leitlinien "zur Anwendung der Ausfalldefinitionen gemäß Artikel 178" CRR abgegeben. Die Leitlinien waren von der EBA entsprechend dem Mandat des Art 178 Abs 7 CRR erstellt worden. Gem Rz 10 der Leitlinien gelten diese ab 1. 1. 2021. Institute sollen die Anforderungen in ihren internen Prozessen und IT-Systemen bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigen. Die zuständigen Behörden können allerdings den zeitlichen Ablauf des Übergangs nach ihrem Ermessen beschleunigen. Die FMA hat hierzu jedoch noch keine Stellungnahme abgegeben.
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