Anfang Mai 2022 hat die EBA ihre "Leitlinien zur Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsvorschriften", die ursprünglich auf einer EBA-Empfehlung aus dem Jahr 20151 wurzelten und später im Jahr 2020 - in einer leicht abgeänderten Form - zu einer Leitlinie
"erhoben" wurden,2 mit Wirksamkeit ab 16. 8. 2022 (vgl Rz 9) neu erlassen.3 Die FMA hat zu den geänderten Leitlinien eine "Fully-compliant"-Erklärung abgegeben.
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