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Leitlinien der EBA zur PSD2: Meldung schwerwiegender Vorfälle

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Die FMA hat Ende Jänner bekannt gegeben, die Erklärung "intend to comply" in Bezug auf die Leitlinien der EBA "für die Meldung schwerwiegender Vorfälle gemäß der RL (EU) 2015/2366 (PSD2)"1 abgegeben zu haben. Die gegenständliche (bloße) Absichtserklärung erging vor dem Hintergrund, dass der Umsetzungsprozess in Bezug auf die PSD2 (= 2. Zahlungsdienste-RL) in Österreich noch nicht abgeschlossen ist und die Anwendung der gegenständlichen Leitlinien erst mit Inkrafttreten der ZaDiG 2018 voraussichtlich am 1. 6. 2018 möglich sein wird.2

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/75

27.03.2018
Heft 3/2018