Aktuelles

Leitlinien der EIOPA zur aufsichtlichen Meldung in Bezug auf Paneuropäische Private Pensionsprodukte

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Die EIPOA hat am 4. 6. 2021 neue Leitlinien zur aufsichtlichen Meldung in Bezug auf Paneuropäische Private Pensionsprodukte (PEPP) in den Amtssprachen veröffentlicht.1 Die Leitlinien beruhen auf Art 40 Abs 2 lit a VO (EU) 2019/12382 (PEPP-VO, vgl Pkt 1.1.) und beziehen sich auf den "PEPP-Aufsichtsbericht", einen regelmäßig und auf Ad-hoc-Basis zu erstellenden ausführlichen Bericht, anhand dessen PEPP-Anbieter über die Entwicklung des PEPP-Geschäfts berichten und der es erlaubt, die Wirksamkeit der Risikominderungstechniken sowie die laufende Einhaltung der PEPP-VO zu überwachen (s Pkt 1.3.). Adressaten des Regelwerks sind sowohl die zuständigen Regulatoren als auch die Institute selbst (Pkt 1.2.).

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/128

25.06.2021
Heft 6/2021