Mitte Februar 2024 hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung zu den Leitlinien der ESMA für Meldungen nach EMIR1 abgegeben. Auf nicht weniger als 282 Seiten enthalten die am 29. 4. 2024 in Kraft tretenden Leitlinien zahlreiche Ausführungen zur Meldepflicht für Derivate gem Art 9 EMIR und zu den Pflichten von Transaktionsregistern gem Art 78 und Art 81 EMIR. Sie richten sich an finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien von Derivaten gem Art 2 Abs 8 und 9 EMIR, an Transaktionsregister gem Art 2 Abs 2 EMIR und naturgemäß an die zuständigen Behörden (vgl Rz 1-3).
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