Die FMA hat zu den am 4. 3. 2021 von der ESMA veröffentlichten "Leitlinien zu den Offenlegungspflichten nach der Prospektverordnung"1 eine vollinhaltliche Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien sollen die Marktteilnehmer dabei unterstützen, die in der DelVO (EU) 2019/980 der Kom vom 14. 3. 2019 hinsichtl der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, dargelegten Offenlegungspflichten zu erfüllen und ein unionsweit einheitliches Verständnis der Anhänge der DelVO (EU) 2019/980 zu fördern.
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