Am 21. 8. 2012 publizierte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf Grundlage von Art 16 der ESMA-Verordnung1 die übersetzten Fassungen der Leitlinien "zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Eignung".2 Im Einklang mit Tz 4 und 11 dieser Leitlinien teilte die FMA als zuständige österreichische Behörde in einem erstem Schritt der ESMA binnen 2 Monaten nach Veröffentlichung der Übersetzungen ihre Absicht mit, den Leitlinien nachzukommen, und publizierte in einem zweiten Schritt am 21. 12. 2012, dass sie die Leitlinien ab diesem Tag anwenden werde.3
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.