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Leitlinien der ESMA zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Eignung

Mag. Rainer Wolfbauer

Am 21. 8. 2012 publizierte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf Grundlage von Art 16 der ESMA-Verordnung1 die übersetzten Fassungen der Leitlinien "zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Eignung".2 Im Einklang mit Tz 4 und 11 dieser Leitlinien teilte die FMA als zuständige österreichische Behörde in einem erstem Schritt der ESMA binnen 2 Monaten nach Veröffentlichung der Übersetzungen ihre Absicht mit, den Leitlinien nachzukommen, und publizierte in einem zweiten Schritt am 21. 12. 2012, dass sie die Leitlinien ab diesem Tag anwenden werde.3

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/85

01.07.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).