Aktuelles

Leitlinien der ESMA zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Die ESMA hat im August 2024 für

OGAW-Verwaltungsgesellschaften, einschließlich aller OGAW, die keine OGAW-Verwaltungsgesellschaft benannt haben,Verwalter von AIF, einschließlich intern verwalteter AIF, EuVECA, EuSEF und ELTIF,Geldmarktfondsverwalter sowie fürdie zuständigen Behörden

Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, erlassen.1 Die Leitlinien zielen offenkundig darauf ab, "Greenwashing" durch Verwendung irrefüh-

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/219

30.10.2024
Heft 10/2024