Die MAR legt erstmals rechtlich verbindlich spezielle Situationen fest, in denen die Weitergabe von Insiderinformationen nützlich ist und daher unter bestimmten Voraussetzungen auch für zulässig erklärt wird. Am 20. 10. 2016 hat die ESMA nun Leitlinien zu "Personen, die Marktsondierungen erhalten", in deutscher Übersetzung publiziert.1 Die Leitlinien sind am 20. 12. 2016 in Kraft getreten, nachdem die FMA gegenüber der ESMA eine positive Compliance-Erklärung abgegeben hatte. Sie basieren auf Art 11 Abs 11 MAR, in dem die Verordnungsgeber der MAR der ESMA aufgetragen hatten, zu drei wesentlichen Details Leitlinien zu erarbeiten:
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