Die FMA hat jüngst zu den am 10. 5. 2021 veröffentlichten Leitlinien der ESMA zur Auslagerung an Cloud-Anbieter1 eine positive Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden sowie an zahlreiche beaufsichtigte Rechtsträger, darunter AIFM, Verwahrstellen von AIF, OGAW, Verwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen von OGAW, zentrale Gegenparteien, Transaktionsregister, vor allem jedoch an Wertpapierfirmen und Kreditinstitute im Rahmen der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und der Ausübung von Anlagetätigkeiten (Rz 1). Vor dem Hintergrund der Heterogenität des persönlichen Anwendungsbereichs beziehen sich die Leitlinien auch auf unterschiedlichste Rechtsgrundlagen, darunter (im Hinblick auf Rechtsträger bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und der Ausübung von Anlagetätigkeiten) auf die sekundärrechtlichen Vorschriften der Art 16 Abs 2, 4 und 5, Art 18 Abs 1, Art 19 Abs 3 lit a, Art 47 Abs 1 lit b und c, Art 48 Abs 1, Art 64 Abs 4, Art 65 Abs 5 und Art 66 Abs 31 MiFID II bzw Art 21 Abs 1-3, Art 23, Art 29 Abs 5, Art 30, Art 31 und Art 32 DelVO (EU) 2017/565, Art 6, Art 15 und Art 16 Abs 6 DelVO (EU) 2017/584 sowie Art 6, 7, 8 und 9 DelVO (EU) 2017/571.
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