Aktuelles

Leitlinien der ESMA zur kohärenten Anwendung der Auslösebedingungen für den Rückgriff auf Frühinter­ventionsmaßnahmen

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Auf der Grundlage von Art 18 Abs 8 VO (EU) 2021/23 über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (CCPRRR) hat die ESMA die gegenständlichen Leitlinien erarbeitet

und nach öffentlichem Konsultationsprozess in den EU-Amtssprachen kundgemacht.1 Die FMA hat zu den Leitlinien sogleich Mitte Juli 2023 eine "fully compliant"-Erklärung abgegeben. Das Regelwerk gilt für die zuständigen Behörden, die gem Art 22 VO (EU) 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) benannt werden und gem Art 14 EMIR zugelassene zentrale Gegenparteien (CCPs) beaufsichtigen (Tz 1). Es bezieht sich auf gemeinsame Verfahren und Methoden für den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung gem Art 18 Abs 8 CCPRRR (Tz 2).

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/169

21.07.2023
Heft 7/2023