Die EZB hat am 26. 6. 2020 ihre Leitlinien (EU) 2020/978 über die Nutzung des gem Art 178 Abs 2 lit d CRR eröffneten Ermessensspielraums durch die zuständigen nationalen Behörden in Bezug auf die Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit einer überfälligen Verbindlichkeit bei weniger bedeutenden Instituten (LSI)1 veröffentlicht. Die Leitlinien beruhen auf Art 6 Abs 1 und Art 6 Abs 5 lit a und c VO (EU) 1024/2013 des Rates vom 15. 10. 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben iZm der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank ("SSM-VO").
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