Die FMA hat jüngst eine positive Compliance-Erklärung zu den hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs erweiterten gemeinsamen Leitlinien von ESMA, EBA und EIOPA zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen1 abgegeben. Die mit insgesamt sechs Seiten vergleichsweise schlank gehaltenen Guidelines gelten - ausgehend von ihrem Zweck - weiterhin zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzes von Verbrauchern (Rz 1) und dürften daher nicht für Unternehmerbeschwerden anwendbar sein. Der persönliche Anwendungsbereich erstreckt sich auf "Firmen", worunter die Leitlinien weiterhin Finanzmarktteilnehmer verstehen, die
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