Erst kürzlich, 2019, feierten die österreichischen Rechtsfakultäten den 100. Geburtstag der Zulassung von Frauen zum Studium der Rechts- und Staatswissenschaften. Lange und beschwerlich war der Weg hin zur Öffnung der Universitäten für Frauen. Während die medizinischen und philosophischen Fakultäten diesen Schritt bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts gesetzt hatten, erfolgte die Öffnung der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten erst in der Ersten Republik, unmittelbar nach der Zuerkennung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts. Noch immer ist viel zu wenig über die ersten Studentinnen der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten sowie über die ersten Absolventinnen und die Pionierinnen in den juristischen Berufen bekannt.
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