Durch Art 5 BGBl I 2013/41 wurde das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz ("BMSVG") ua hinsichtlich der zentralen Bestimmung des § 30 leg cit über die Veranlagungsvorschriften geändert. Der Gesetzgeber reagierte damit auf das Urteil des EuGH in der Rs VBV-Vorsorgekasse AG/Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) 2 und die dazu ergangenen Folgeentscheidungen des VwGH3 und des VfGH.4
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MMag. Dr. Georg Janovsky ist Rechtsanwalt in Wien und berät schwerpunktmäßig zu Fragen der grenzüberschreitenden Erbringung von Bank-, Wertpapier- und Versicherungsdienstleistungen.
Publikationen (Auswahl):
Die Zweigstelle im Bankenaufsichtsrecht (BankVerlagWien/SpringerWienNewYork 2010); EuGH: Österreichische Veranlagungsbestimmungen für Betriebliche Vorsorgekassen verletzen unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit, ZFR 2012, 216; Gewerblich erfolgender Effektenhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch eine AG als konzessionspflichtiges Bankgeschäft, ÖBA 2010, 544 (gemeinsam mit Sonja Kerschbaum).