Immer wieder kommt es vor, dass Liegenschaftsverkäufer infolge des immer knapper werdenden Guts Liegenschaft anstelle einer Geldleistung den Erwerb einer oder mehrerer Wohnungen als Gegenleistung wünschen. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, welche Probleme sich iZm den Bestimmungen des BTVG stellen und wie diese allenfalls gelöst werden können.
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