Am 8. 10. 2024 hatte der Rat nach erfolgreichem Abschluss der Trilogverhandlungen den "Rechtsakt über die Börsennotierung" ("Listing Act") angenommen - ein mehrere Jahre lang diskutiertes Maßnahmenpaket für Börsennotierungen. Mit diesem Rechtsakt will der europäische Gesetzgeber die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte der Union für EU-Unternehmen steigern und die Notierung an europäischen Börsen für Unternehmen jeder Größe, einschließlich KMU, erleichtern. Der Listing Act stellt freilich keine umfassende Reform oder Neukodifikation des sekundärrechtlichen Rahmenwerks dar, sondern umfasst punktuelle Anpassungen mehrerer einschlägiger Rechtsnormen:
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