Vor Kurzem wurde ein Ministerialentwurf (v 25. 3. 2014, 19/ME 25. GP) zur Lockerung der Amtsverschwiegenheit in Begutachtung versandt (eine Abschaffung der Amtsverschwiegenheit, wie mancherorts propagiert, ist damit nicht jedenfalls verknüpft; siehe unten im Text). Art 20 Abs 3 und 4 B-VG sollen aufgehoben werden; ferner soll ein neuer Art 22a B-VG in die Verfassung eingefügt werden.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.