Literaturübersicht / Verfahrensrecht

Löw, Voraussetzungen und Grenzen einer schiedsgerichtlichen Entscheidung nach Billigkeit iSd § 603 Abs 3 ZPO, RdW 2020/205, 242.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem § 603 Abs 3 ZPO können die Parteien das Schiedsgericht ermächtigen, nach Billigkeit zu entscheiden. Nach Ansicht des Autors bedeutet Billigkeit, dass das Schiedsgericht losgelöst von Rechtsvorschriften aufgrund einer Interessenabwägung nach seinem Gerechtigkeitsempfinden entscheidet. Die Ermächtigung, die ausdrücklich, aber formfrei erteilt wird, begründe lediglich ein Wahlrecht des Schiedsgerichts, das ebenso die Rechtsordnung anwenden könne. Dass das Schiedsgericht ohne Ermächtigung eine Billigkeitsentscheidung gefällt hat, erfülle per se keinen Aufhebungsgrund iSd § 611 ZPO. Die Aufhebung sei nur möglich, wenn die Entscheidung gegen Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung verstößt, zB weil das Schiedsgericht zulässige Parteienvereinbarungen negiert hat.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2020/291

20.05.2020
Heft 9/2020