Mit Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. 12. 20062 wurden acht österreichische Banken zu Geldbußen verurteilt. Dem vorangegangen war die Entscheidung 2004/138/EG der Kommission,3 in der festgestellt wurde, dass die Unternehmen im "Lombard Club" durch regelmäßig abgestimmte Verhaltensweisen auf dem Markt der Bankprodukte und -dienstleistungen, insb im Bereich der Konditionen und Gebühren, in Österreich jahrelang den Zweck verfolgt haben, dadurch den Wettbewerb in diesem Bereich einzuschränken, und die so gegen Art 81 EGV verstoßen haben.
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