Zur Problematik der Entstellung eines Werkes durch Framing
Der Tenor der EuGH-Entscheidung "BestWater" zur Frage der Zulässigkeit von Framing sowie die diesbezügliche Argumentation der deutschen Gerichte, denen zufolge die Einbettung eines fremden geschützten Inhalts in den eigenen Internetauftritt keine Urheberrechtsverletzung darstellt, lassen die Gefahr eines Eingriffs in Urheberpersönlichkeitsrechte, insb das Integritätsrecht, in den Hintergrund treten. Ein Anknüpfungspunkt für ein rechtliches Vorgehen gegen Framing unter Berufung auf den Werkschutz ergibt sich mE jedoch aus den Grenzen freier Werknutzungen, insb des Zitats.
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