Nach der OGH-Rsp kann der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Kfz den Fahrzeughersteller gestützt auf eine Schutzgesetzverletzung (unionsrechtliches Verbot von Abschalteinrichtungen) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wobei er entweder die Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs (Naturalrestitution) oder den Ersatz der Wertminderung verlangen kann, die gem § 273 Abs 1 ZPO nach freier Überzeugung in einer Bandbreite zwischen 5 und 15 % des Kaufpreises festgesetzt wird (zB 10 Ob 27/23b = Zak 2023/597, 338; siehe auch Kolmasch/Kriwanek, Judikatur-Lexikon zum Abgasskandal, Zak 2023/683, 384). Der Autor setzt sich ausführlich mit dieser Judikatur und ihren unionsrechtlichen Grundlagen auseinander. Darüber hinaus befasst er sich eingehend mit der Beweislastverteilung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.