In 5 Ob 66/18v1 hat sich der OGH erstmals mit der Bestimmung des § 7a ETV und der Frage des Nichterfüllens der darin normierten Voraussetzungen, insb auch der fehlenden Dokumentation, befasst. Gleichzeitig erörtert der bestandrechtliche Fachsenat auch die Thematik der Gesundheitsgefährdung an sich. Die Konsequenzen dieser Entscheidung werden im Folgenden erörtert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.