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Market-Maker und Primärhändler nach der EU-Leerverkaufs-Verordnung

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

In neuen Guidelines konkretisiert ESMA die Ausnahmen der Leerverkaufs-VO für Market-Maker und Primärhändler.

1.1. Seit 1. 11. 2012 gilt die LeerverkaufsVO (Short Selling Regulation - SSR).1 Die VO löst nationale Regelungen diverser Mitgliedstaaten ab, die vornehmlich temporäre Verbote von Leerverkäufen enthielten. Die SSR wird durch vier Level-2-Verordnungen2 ergänzt, die va technische Regulierungsstandards enthalten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/3

14.02.2014
Heft 1/2014
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.