Fragen des Marktzugangs im ambulanten Gesundheitswesen haben die Rechtsprechung und auch die Lehre in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt: Insbesondere zu nennen ist hier einerseits die auch mehrfach an den VfGH herangetragene Thematik der Bedarfsprüfung bei selbständigen Ambulatorien, andererseits die Frage der Reihung von Bewerbern um eine ärztliche Kassenvertragsstelle. Das bekannte "Hartlauer-Urteil" des EuGH (C-169/07) und die in seiner Folge ergangenen Änderungen im Krankenanstalten-, Ärzte- und Sozialversicherungsrecht (BGBl I 2010/61) haben freilich dazu geführt, dass sich einige diesbezügliche Fragestellungen deutlich verändert haben und auch neue hinzugekommen sind. Diese sind bislang nur teilweise untersucht worden.
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