Nach der efficient market hypothesis von Fama 1 sind Kapitalmärkte effizient, wenn im Preis alle Informationen verarbeitet sind. Die TransparenzRL (2004/109/EG) legt jene Informationen fest, die regelmäßig und anlassbezogen veröffentlicht werden müssen. Dass die TransparenzRL seit ihrem Erlass am 15. 12. 2004 20 Jahre Bestand hat, ist in Anbetracht der schnell- und kurzlebigen Finanzmarktregulierung ein Qualitätsmerkmal. Nichtsdestotrotz hat auch die TransparenzRL im Laufe der Jahre wichtige Entwicklungsschritte erfahren, insb den Wandel von einer anfänglichen Mindestharmonisierung hin zu einer Maximalharmonisierung (RL 2013/50/EU). Außerdem blieben nicht alle Anwendungsfälle friktionsfrei. So qualifizierte der EuGH die nationale Umsetzung der Vorschriften über die Beteiligungspublizität in Bezug auf gemeinsam vorgehende Rechtsträger als unionsrechtswidrig, weil Ö strengere Vorgaben als das Unionsrecht geschaffen hatte, die aber ihrerseits gem Art 3 Abs 1a UAbs 4 TransparenzRL untersagt sind.2
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