Literaturübersicht / Erbrecht

Mayrhofer, Anm zu JBl 2019, 98.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 2 Ob 192/17z = Zak 2018/478, 253: Wenn die Testamentszeugen auf einem leeren Blatt unterschrieben haben, das mit dem Textblatt zusammengeheftet wurde, ist die letztwillige Verfügung formungültig, weil die Unterfertigung gem § 579 ABGB "auf der Urkunde", dh auf dem Blatt mit dem Text der Verfügung, erfolgen muss (zur Rechtslage vor dem ErbRÄG 2015).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2019/175

19.03.2019
Heft 5/2019