Der Finanzsektor ist mit einer neuen Regulierungswelle konfrontiert. Der vorliegende Beitrag unternimmt eine kritische Würdigung der (geplanten) Maßnahmen, die ein Gesamtkonzept vermissen lassen.
Die europäische Banken- und Kapitalmarktunion sollte bis zum Jahr 2019 vollendet sein.1 Um die fortbestehenden Hemmnisse für den freien Kapitalverkehr und den Zugang zu Finanzmitteln weiter abzubauen, hat die Kom im Jahr 2020 einen neuen Aktionsplan zu einer Kapitalmarktunion (CMU 2.0) veröffentlicht.2 Dieser zielt auf die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise und die Transformation zu einem nachhaltigen und digitalen Finanzwesen ab. Zudem wurde ein neuer Anlauf zur Komplettierung der Bankenunion unternommen.3 Damit bleibt im europäischen Banken- und Kapitalmarktrecht kaum mehr ein Stein auf dem anderen.4 Bemerkenswerterweise scheint es dabei zunehmend (wieder) an einem übergreifenden Konzept der Finanzmarktregulierung zu fehlen: So wird etwa die erst 2019 eingeführte Zuständigkeit der EBA für die Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung der neuen Anti Money Laundering Authority (AMLA) überantwortet.5 Einerseits werden deregulierende Maßnahmen im Zuge des "Refit",6 andererseits neue Regulierungsinitiativen gesetzt. Außerdem werden die ursprünglich eigenständigen Regelungskomplexe der Sustainable Finance7 und der Digital Finance8 verstärkt in die originär bank- und kapitalmarktrechtlichen Regularien integriert.
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