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Meldebögen für die zuständigen Behörden im Rahmen der Emittentenaufsicht nach MiCAR: Leitlinien der EBA

Art 94 MiCAR umschreibt die Befugnisse, über die die zuständigen Behörden gem dem nationalen Recht zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gem den Titeln II-VI "zumindest" verfügen müssen. Dabei handelt es sich praktisch um das gesamte Spektrum der Aufsicht im Rahmen der MiCAR, nämlich hinsichtlich

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Artikel-Nr.
ZFR 2025/131

30.06.2025
Heft 6/2025