Die Umsetzung der CRD III im BWG wird durch Novellen der einschlägigen Meldewesenverordnungen, in concreto der Ordnungsnormenausweis-V (ONA-V) und der Verordnung über den Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA-V), begleitet. Die Änderungen betreffen die Bereiche Verbriefungen, Eigenmittelerfordernis für das Handelsbuch, Abwicklungsrisiko im Bankbuch und den Bereich der offenen Fremdwährungspositionen. Weiters wird durch die Änderung der Zahlungsinstitute-Meldeverordnung das Meldewesen für E-Geld-Institute nach dem E-Geld-Gesetz 2010 in das Meldewesen für Zahlungsinstitute integriert. Die Begutachtungsfrist zur Sammelnovelle läuft bis zum 17. 11. 2011. Die erstmalige Anwendung soll für Meldungen zum Stichtag 31. 12. 2011 erfolgen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.