Aktuelles / Bankenaufsicht

Meldewesen-Sammelnovelle der FMA

Bearbeiterin: Mag. Eva-Désirée Lembeck-Kapfer, LL.M.

Die Umsetzung der CRD III im BWG wird durch Novellen der einschlägigen Meldewesenverordnungen, in concreto der Ordnungsnormenausweis-V (ONA-V) und der Verordnung über den Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA-V), begleitet. Die Änderungen betreffen die Bereiche Verbriefungen, Eigenmittelerfordernis für das Handelsbuch, Abwicklungsrisiko im Bankbuch und den Bereich der offenen Fremdwährungspositionen. Weiters wird durch die Änderung der Zahlungsinstitute-Meldeverordnung das Meldewesen für E-Geld-Institute nach dem E-Geld-Gesetz 2010 in das Meldewesen für Zahlungsinstitute integriert. Die Begutachtungsfrist zur Sammelnovelle läuft bis zum 17. 11. 2011. Die erstmalige Anwendung soll für Meldungen zum Stichtag 31. 12. 2011 erfolgen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/188

09.12.2011
Heft 7/2011
Autor/in
Eva-Désirée Lembeck

Mag. Eva-Désirée Lembeck, LL.M. (Brügge), ist stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung „Consolidated Supervision und Aufsichtsstandards“ im Bereich Bankenaufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die aufsichtliche Rechtsfortentwicklung auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Bearbeitung von Rechtsfragen im Bereich des Bankaufsichtsrechts.