Nun ist sie also da, die VO über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Sie wurde kürzlich im ABl der EU veröffentlicht.1 Die VO legt Regeln für die Ausgabe verschiedener Arten von Kryptowerten und für Dienstleistungen fest, die von Krypto Asset Service Providern (CASPs) erbracht werden. MiCAR ergänzt die spezifischen Sektoralregelungen des Finanzmarktrechts und schafft in Kombination mit diesen - endlich - ein EU-weit harmonisiertes Marktordnungsrecht für die zuvor angesprochenen Tätigkeiten. Positiv ist, dass die VO strukturell ähnlich wie MiFID II aufgebaut ist, was die Auslegung des Regelungswerks prima vista vereinfachen sollte.
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