Gleichzeitig eine Diskussion der Begriffsdefinitionen "Kryptowert" und "vermögenswertreferenzierter Token" unter der neuen Verordnung über Märkte für Kryptowerte
Noch nicht einmal richtig auf der Welt, stellen sich unter der neuen VO über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) bereits die ersten Auslegungs- und Abgrenzungsfragen. Dieser Beitrag widmet sich bestimmten zentralen Begriffen der MiCAR, nämlich dem des Kryptowerts und dem des vermögenswertreferenzierten Token. Insb der zuletzt genannte Begriff wirft eine Reihe an Auslegungs- und Abgrenzungsfragen auf. Denn die Idee des vermögenswertreferenzierten Token - Wertstabilität durch Bezugnahme auf bestimmte Vermögenswerte - kommt jener von derivativen Finanzinstrumenten zumindest nahe. Kryptowerte, die als Finanzinstrument zu qualifizieren sind, fallen aber nicht in den Anwendungsbereich der MiCAR. Ein genaues Begriffsverständnis ist daher essenziell.
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