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MiCAR versus MiFID - Wann ist ein vermögenswertreferenzierter Token kein Finanzinstrument?

Oliver Völkel

Gleichzeitig eine Diskussion der Begriffsdefinitionen "Kryptowert" und "vermögenswertreferenzierter Token" unter der neuen Verordnung über Märkte für Kryptowerte

Noch nicht einmal richtig auf der Welt, stellen sich unter der neuen VO über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) bereits die ersten Auslegungs- und Abgrenzungsfragen. Dieser Beitrag widmet sich bestimmten zentralen Begriffen der MiCAR, nämlich dem des Kryptowerts und dem des vermögenswertreferenzierten Token. Insb der zuletzt genannte Begriff wirft eine Reihe an Auslegungs- und Abgrenzungsfragen auf. Denn die Idee des vermögenswertreferenzierten Token - Wertstabilität durch Bezugnahme auf bestimmte Vermögenswerte - kommt jener von derivativen Finanzinstrumenten zumindest nahe. Kryptowerte, die als Finanzinstrument zu qualifizieren sind, fallen aber nicht in den Anwendungsbereich der MiCAR. Ein genaues Begriffsverständnis ist daher essenziell.

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/122

22.06.2023
Heft 6/2023
Autor/in
Oliver Völkel

Dr. Oliver Völkel, LL.M. ist Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Recht der digitalen Assets und virtuellen Währungen. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche namhafte in- und ausländische Unternehmen und Banken. Oliver Völkel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und an der Columbia Law School in New York. In der Vergangenheit war er unter anderem an der Universität Wien im Bereich Strafrecht tätig sowie in namhaften international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien.