Thema

Mietvertragsklauseln im Vollanwendungsbereich des MRG

Dr. Elisabeth Lovrek

Die Entscheidung 1 Ob 241/06g = Zak 2007/384, 217 und ihre Konsequenzen

Die in einem Verbandsprozess ergangene Entscheidung des OGH vom 29. 11. 2006, 7 Ob 78/06f (= Zak 2007/45, 34), die der betroffenen Hausverwaltung die Verwendung von insgesamt 39 Mietvertragsklauseln untersagte, erregte größtes Aufsehen in Medien und Fachkreisen. Seither werden in einschlägigen Publikationen und Seminaren die Auswirkungen der Entscheidung auf bereits bestehende Mietverträge ebenso untersucht wie die Notwendigkeit, bei künftigen Vertragsgestaltungen auf das „Klauselurteil“ Bedacht zu nehmen. Allerdings bezog sich das Begehren schon nach dem Vorbringen der klagenden Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte nur auf Klauseln in Mietverträgen, die dem Teilanwendungsbereich des MRG (§ 1 Abs 4 MRG) unterliegen. Mit großer Spannung wurde daher eine weitere Entscheidung des OGH in einem Verbandsprozess erwartet, die Klauseln für Verträge betrifft, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen. Die Konsequenzen dieser am 27. 3. 2007 ergangenen Entscheidung (1 Ob 241/06g ) werden in dem Beitrag untersucht.

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Artikel-Nr.
Zak 2007/371

26.06.2007
Heft 11/2007
Autor/in
Elisabeth Lovrek

Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek ist Professorin an der Universität Graz. 

Publikationen:
Mitherausgeberin von Koller/Lovrek/Spitzer, Insolvenzordnung (2019);
Kommentierung der §§ 237 f ZPO in Fasching/Konecny³ III/1; §§ 502-513 ZPO in Fasching/Konecny³ IV/1; §§ 560 f ZPO in Fasching/Konecny³ IV/1; §§ 156, 156a KO in Konecny/Schubert, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen; §§ 1090 bis 1119 ABGB in Rummel/Lukas4; §§ 15, 15a, 16, 30 -33a, 36 MRG in GrK Wohnrecht.