Gesetzgebung

Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Stand: BGBl I 2021/59

Am 1. 4. 2021 wäre es sowohl bei den mietrechtlichen Richtwerten (siehe Zak 2019/191, 111) als auch bei den mietrechtlichen Kategoriebeträgen (siehe Zak 2018/43, 32) zu Indexanpassungen gekommen. Mit dem Mietzinsrechtlichen PandemiefolgenlinderungsG (MPFLG) wurde die Valorisierung um ein Jahr aufgeschoben.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/189

21.04.2021
Heft 6/2021