Aktuelles / Versicherungsrecht

Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2016

Bearbeiter: Mag. Ulrich E. Palma

Art 9 Abs 2 RL 2009/103/EG sieht vor, dass alle fünf Jahre ab dem 11. 6. 2005 die Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden anhand des Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI) überprüft und die Beträge automatisch angepasst werden. Die Europäische Kommission hat mit Mitteilung vom 10. 5. 20161 den Mitgliedstaaten bekannt gegeben, dass sich der EVPI im Zeitraum vom 11. 6. 2010 bis 11. 6. 2015 um 8,36 % erhöht hat.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/290

22.12.2016
Heft 12/2016
Autor/in
Ulrich Palma

Dr. Ulrich E. Palma ist Universitätsassistent am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg. Er hält dort Lehrveranstaltungen zum Zivil- und Unternehmensrecht und verfasste zahlreiche Publikationen in den genannten Rechtsgebieten.