Stand: Regierungsvorlage 17. 11. 2021 (1170 BlgNR 27. GP)
Mit dem MinVersValG 2021 sollen die Mindestversicherungssummen im KHVG entsprechend der Valorisierungsregelung der 6. Kfz-Haftpflichtversicherungs-RL 2009/103/EG mit 1. 4. 2022 angehoben werden. Parallel werden die Haftungshöchstbeträge im EKHG, GaswirtschaftsG, RHPflG und RohrleitungsG angepasst. Diese Änderungen sind nach dem Übergangsrecht nur auf Unfälle bzw Schadensereignisse anzuwenden, die sich ab 1. 4. 2022 ereignen. Zu den Beträgen siehe die folgenden Tabellen.
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