Am 22. 5. 2018 veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Update eines FAQ zur Anwendung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG). Darin vertritt sie die Rechtsansicht, dass Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Mining von virtuellen Währungen als Alternativer Investmentfonds qualifiziert werden können. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für den Mining-Standort Österreich. Der Beitrag möchte die derzeitige Rechtsansicht der FMA kritisch hinterfragen und Lösungsansätze bieten, sollte sich diese Meinung auch auf europäischer Ebene durchsetzen.
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