Am 13. 6. 2008 veröffentlichte der Bundesminister für Finanzen einen Ministerialentwurf, mit dem die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen über den Erwerb und die Erhöhung von Beteiligungen im Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor geändert werden sollen1. Mit dieser Gesetzesinitiative soll die (vollharmonisierende) RL 2007/44/EG, die die sektoralen Richtlinien in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor änderte, in Österreich umgesetzt werden. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die EU-weit sehr unterschiedlichen und manchmal auch intransparenten Verfahren, die für grenzüberschreitende Beteiligungserwerbe im Finanzsektor hinderlich sind, zu vereinheitlichen. Die Änderungen betreffen vor allem den Fristenlauf und die Bedingungen für die Untersagung eines Beteiligungserwerbs.
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